Mitglieder
Als ordentliche Mitglieder des DBV werden vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften aufgenommen. Die Mitgliedschaft von Buchprüfungsgesellschaften setzt voraus, dass die Mitglieder des Vorstands bzw. der Geschäftsführung, die vertretungsberechtigten persönlich haftenden Gesellschafter oder die Partner, die vereidigte Buchprüfer sind, dem DBV als ordentliche Mitglieder angehören.
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