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Deutscher Buchprüferverband e.V. - DBV
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Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung besteht aus allen ordentlichen Mitgliedern des DBV. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Eine BPG kann ihre Mitgliedsrechte nur durch einen Vertreter ausüben, der selbst ordentliches Mitglied ist. Ehrenmitglieder und außerordentliche Mitglieder sind zu den Versammlungen einzuladen. Sie können beratend an ihnen teilnehmen.

Der Mitgliederversammlung obliegen insbesondere:

a) die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Nachfolgekandidaten,

b) die Entgegennahme des Berichtes von Vorstand und Verwaltungsrat über die Entwicklung des Berufsstandes und des DBV sowie über andere wichtige Fragen,

c) die Wahl eines Kassenprüfers sowie eines stellvertretenden Kassenprüfers für den Zeitraum von zwei Jahren,

d) die Entlastung des Verwaltungsrats,

e) die Änderung der Satzung,

f) die Auflösung des DBV,

g) die Festlegung der Grundsätze für die Auslagenvergütung der ehrenamtlich für den DBV Tätigen.

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